Schülervertretung (SV)

In der Schülervertretung, kurz SV, wirken Schüler an der Gestaltung der Schule und des Schulwesens mit. Dabei vertreten Sie vorrangig die Interessen ihrer Mitschüler. Die Schülervertretung ist eine Versammlung der Klassensprecher der Klassen 5-10.In den SV-Sitzungen werden Schülersprecher gewählt. Die SV besitzt ihrerseits Rechte, die Sie geltend machen kann (aber nicht muss). Natürlich entscheidet die Schulleitung über neue Regelungen, andererseits sind bestimmte

Entscheidungsprozesse nur unter Einbeziehung der SV möglich.

Die SV-Lehrer sind:

  • Frau Müller
  • Herr Jennes

Die Schülersprecher/in sind:

Info kommt noch…

Was bringt uns die SV?

Aufgaben der Schülervertretung:

Obwohl die Mitspracherechte für Schüler an Schulen oft stark eingegrenzt sind, erfüllt die SV mehrere Aufgaben:

die konkrete Vertretung der Interessen der Schülerinnen und Schüler
die Mitgestaltung und Verbesserung des schulischen Lebensraumes
die Organisation von Veranstaltungen an der Schule (z.B. Schülerschule)
die Unterstützung von Schülern bei Konflikten innerhalb der Schule (Probleme mit Lehrern, Disziplin, Schulverweise etc.)
Je nach Bundesland die Mitgliedschaft in unterschiedlichen Gremien und Konferenzen der Schule und unterschiedlich starken Einfluss auf die Schule betreffende Entscheidungen, wie Neuanschaffungen und inhaltliche Schwerpunkte
In manchen deutschen Bundesländern hat die Schülerzeitung rechtlich den Status eines Organs der Schülervertretung

Was hat die SV bis jetzt erreicht?

Die SV hat z.B erreicht, dass die Schulsprecher sich um eine Toilettenaufsicht gekümmert, damit die Toiletten sauber hinterlassen werden und für jeden begehbar sind.

Rechte und Aufgaben der Schul-SV: Teilnahme am Schulgemeinschaftsausschuss/SGA

Vermittlung bei Konflikten (Lehrer Schüler)
Einberufung von Klassensprechersitzungen
Recht auf Anhörung durch die Direktion
Recht auf alle Informationen über schülerrelevanten Änderungen, Bestimmungen etc.
Recht auf Teilnahme an Lehrerkonferenzen, Recht auf einen Redebeitrag.
Recht auf Teilnahme an den Klassenkonferenzen