Das Inklusionskonzept der Marion-Dönhoff-Realschule

1. Präambel

Respekt, Verantwortung, Kompetenz. So lauten die Leitziele unserer Schule. Die Marion-Dönhoff-Realschule versteht sich als Schule für alle Schüler und Schülerinnen. Alle Schüler und Schülerinnen sind willkommen und werden entsprechend ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert, um ihnen so die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. So verstanden, geht die Inklusion an der MDR alle an, alle Lehrenden, alle Schüler und Schülerinnen, alle Eltern und Erziehungsberechtigten.

Das nachfolgende schuleigene Inklusionskonzept ist nicht als fertiges Konzept zu verstehen. Vielmehr unterliegt es sich wechselnden Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, die prozessorientiert gedacht werden müssen. Daher gilt es, dieses Konzept in regelmäßigen Abständen zu evaluieren, fortzuschreiben und ggf. zu verändern.

2. Äußere Rahmenbedingungen

Die Jahrgänge in der Marion-Dönhoff-Realschule werden vier bzw. fünfzügig unterrichtet. Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden den Jahrgängen zugeordnet. Vorgesehen ist eine Zuordnung von drei Kindern mit Förderbedarf pro Klasse. Die Anzahl der Schüler und Schülerinnen in den Inklusionsklassen ist möglichst geringer als in der Regelklasse. Zurzeit werden an der Marion-Dönhoff-Realschule Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache, Hören und Kommunikation und geistige Entwicklung sonderpädagogisch gefördert.

2.1 Personelle Voraussetzungen

Das Kollegium der Marion-Dönhoff-Realschule besteht aus 57 Lehrkräften inklusive des sonderpädagogischen Teams, welches wiederum aus drei Sonderpädagog*innen und einer Fachkraft Multiprofessionelles Team besteht. Jeweils eine Lehrkraft für Sonderpädagogik arbeitet zusammen im Klassenleitungsteam mit einer Regelschullehrkraft in einer inklusiven Klasse und ist entsprechend für diesen Jahrgang zuständig. Das hat den Vorteil, dass die inklusive Klasse mit möglichst vielen Unterrichtsstunden in Doppelbesetzung unterrichtet wird, dadurch eine enge Lehrer und Schülerbeziehung aufgebaut, sowie viel individuelle Unterstützung gegeben werden kann.

Unterstützt wird das Klassenleitungsteam bei Bedarf durch weitere Eingliederungshilfen des Trägers „Wir für Pänz“, die für eine/n bestimmte/n Förderschüler oder Förderschülerin beantragt werden können. Die Marion Dönhoff Realschule arbeitet gemeinsam mit „Wir für Pänz“ in einem Pool-Modell für Eingliederungshilfen. Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Bedarfen können von Eingliederungshilfen unterstützt werden. Das Konzept des Poolings von Eingliederungshilfen ermöglicht außerdem, dass die Begleiter*innen sich gegenseitig einfacher und schneller vertreten können und es kann eine schülerübergreifende Unterstützung angeboten werden. Die Mitarbeiter*innen von „Wir für Pänz“ sind überwiegend pädagogische Fachkräfte, die intensiv fortgebildet werden und regelmäßig Teams und Supervisionen besuchen, um auf dem aktuellen fachlichen und qualitativen stand zu bleiben.

Die Fachkraft Multiprofessionelles Team kommt ab Klasse 5 in den inklusiven Klassen zum Einsatz. In Absprache mit der zuständigen Sonderpädagogin oder des zuständigen Sonderpädagogen arbeitet die Fachkraft verstärkt auch mit bei der Förderung der Förderschüler und Förderschülerinnen in allen Fächern, um zielgerichtet auf einen möglichen realistischen Abschluss vorzubereiten.

Darüber hinaus findet oftmals bei Schul- und Erziehungsschwierigkeiten sowie Konflikten und allgemeinen Lebensfragen eine enge Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeiterinnen statt. Sie beraten sowohl Schüler*innen und Lehrkräfte als auch Eltern und Erziehungsberechtigte, um frühzeitig Probleme zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

2.2 Räumliche Voraussetzungen

Jede Klasse hat in der Schule ihren eigenen Klassenraum, in dem in vielen Fächern der Unterricht stattfindet. Für die naturwissenschaftlichen Fächer und die Fächer Kunst, Sport und Musik gibt es Fachräume, in die gewechselt werden kann.

Für die sonderpädagogische äußere Differenzierung stehen Differenzierungsräume zur Verfügung, in denen Fördermaterialien für das gemeinsame Lernen sowie Hilfsmittel bereitgestellt sind. Im zweiten Stock liegt der Beratungsraum, der ebenso als Raum für Besprechungen und Eltern- bzw. Beratungsgespräche genutzt werden kann.

3. Unterrichtsorganisation und -durchführung

3.1 Unterrichtsgestaltung in inklusiven Klassen

Jede*r Schüler*in mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll an der Marion-Dönhoff-Realschule, abhängig von den besonderen schulischen Gegebenheiten, beschult werden können.

Um sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt werden, arbeiten die Inklusionsklassen nach Möglichkeit mit einer Doppelbesetzung, bei der Klassen- oder Fachlehrerin zusammen mit einer Sonderpädagogin oder einer anderen Fachkraft aus dem multiprofessionellen Team tätig ist. Es wird angestrebt, die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch im Teamunterricht anzubieten, sodass sich etwa 12 Unterrichtsstunden pro Woche in den jeweiligen Inklusionsklassen mit Doppelbesetzung ergeben. Die Gestaltung des Unterrichts wird dabei flexibel an den individuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler angepasst.

Oberstes Ziel ist es immer, die Doppelbesetzung gewinnbringend für alle Schüler*innen zu nutzen. Dabei können unterschiedliche Formen des Team- Teachings wie one teach-one observe, one teach-one assist, parallel teaching etc. eingesetzt werden.

An der Marion-Dönhoff-Realschule wird im Regelfall innerhalb des Klassenverbandes inklusiv beschult. Um in diesem Rahmen Lernerfolge zu ermöglichen, findet eine Vielzahl an Differenzierungsmöglichkeiten statt. Beispiele hierfür sind:

Bei gleichem Lernziel erfolgt eine Erweiterung des zeitlichen Rahmens.

Bei gleichem Lernziel wird individualisiertes Material bereitgestellt.

Mehrere Schüler*innen erhalten eine individuelle Unterstützung durch eine Lehrkraft innerhalb einer Kleingruppe in separaten Räumen.

Bei differenziertem Lernziel erfolgt eine Reduktion von Inhalten, wenn möglich, wird gemeinsam am Unterrichtsthema der Gesamtklasse gearbeitet.

3.2 Individuelle Förderung

Der Schwerpunkt der Förderung findet im gemeinsamen Unterricht statt und nicht in speziellen therapeutischen Maßnahmen oder Einzelförderungen.

In individuellen Förderstunden werden weitere Fördermaßnahmen durchgeführt. Diese Fördermaßnahmen können sowohl wichtige Basiskompetenzen in den Entwicklungsbereichen fördern (beispielsweise Arbeits- und Sozialverhalten, Wahrnehmung, Motorik, Kommunikation etc.) als auch fachspezifisch angelegt sein.

Therapeutische Maßnahmen wie Logopädie, Psychotherapie, Ergotherapie und ähnliche Leistungen können von der Schule nicht erbracht werden und fallen in den Zuständigkeitsbereich der Erziehungsberechtigten. Für das Wohl der Schülerinnen und Schüler und einen erfolgreichen Bildungsweg ist jedoch eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund legt die Schule großen Wert auf eine enge Kooperation mit externen Förderinstitutionen wie Logopädinnen, Psychotherapeutinnen, Ergotherapeutinnen und sozialpädagogischen Zentren. Die Initiierung und Koordination der Gespräche erfolgt durch die sonderpädagogische Lehrkraft in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.

3.3 Arbeiten im Team

Die Zusammenarbeit im Team zwischen Klassenlehrerin und Sonderpädagogin bzw. Fachkraft MPT ist von Wertschätzung, Anerkennung und enger Kooperation geprägt. In regelmäßigen Besprechungen wird der Entwicklungsstand der Schülerinnen besprochen, wobei der Fokus auf den positiven Fortschritten und Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf liegt. Gemeinsam werden Überlegungen angestellt, wie eine individuelle Förderung weiter verbessert werden kann. So wird eine kontinuierliche Evaluation der Fördermaßnahmen und gegebenenfalls deren Anpassung sichergestellt.

Zudem werden die fachlichen Inhalte des bevorstehenden Unterrichts sowie deren konkrete Planung erörtert, und es werden Möglichkeiten zur Differenzierung diskutiert. Die sonderpädagogische Lehrkraft erstellt dazu Unterrichtsmaterialien und Lernzielkontrollen für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Fachlehrerinnen übermitteln hierzu alle relevanten Informationen zu den geplanten Unterrichtseinheiten an die sonderpädagogische Lehrkraft.

3.4 Diagnostik

Für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf bildet die standardisierte Diagnostik des AOSF-Verfahrens die Grundlage zur Ermittlung des Ist-Stands. Darauf aufbauend erfolgen kontinuierliche Beobachtungen und Überprüfungen im Rahmen informeller Diagnostik, um die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu verfolgen. In der Schuleingangsphase werden zusätzlich die Ergebnisse der Schuleingangsdiagnostik berücksichtigt. Auf fachlicher Ebene werden Lernstandskontrollen durchgeführt, um die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gezielt zu unterstützen. Die Ergebnisse sowohl der formellen als auch der informellen Diagnostik fließen in die Förderplanung ein und sind ein wichtiger Bestandteil der Beurteilungen in den Gutachtenzeugnissen der Förderschülerinnen mit dem Förderbedarf Lernen.

3.5 Förderplanung

Für jeden Schülerin mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird ein individueller Förderplan erstellt. In diesem Plan werden die Schwerpunkte festgelegt und die vorrangigen Förderziele (also die zu erwerbenden Kompetenzen) benannt, die die Schülerin oder der Schüler zeitnah erreichen soll. Zusätzlich wird beschrieben, wie diese Ziele erreicht werden können (d.h. mögliche Maßnahmen und Zuständigkeiten). Der Förderplan wird einmal im Jahr evaluiert und mit den Erziehungsberechtigten besprochen. In Einzelfällen wird der Plan auch zwischendurch, je nach individuellem Bedarf, überprüft und an die Bedürfnisse des jeweiligen Schülers bzw. der Schülerin angepasst.

Die Erstellung des Förderplans erfolgt durch die sonderpädagogische Lehrkraft unter Berücksichtigung der Überlegungen und Vorschläge aller beteiligten Lehrkräfte und ggf. Therapeuten. Der Plan dient auch als Grundlage für die Gutachtenzeugnisse der Förderschüler*innen im Bereich Lernen und wird regelmäßig zur jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs herangezogen.

Das Format des Förderplans wird je nach Bedarf angepasst und optimiert. Alle Förderpläne der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden zentral in den Akten der Förderschüler*innen abgelegt und sind für die Lehrkräfte zugänglich, sodass die individuelle Förderung entsprechend ausgerichtet werden kann.

3.6 Elternarbeit

Hauptverantwortlich führt die Klassenlehrkraft gemeinsam mit der sonderpädagogischen Fachkraft in der Regel Gespräche mit den Erziehungsberechtigten durch. Mögliche Aspekte dieser Gespräche sind z.B. die aktuelle Situation des Schülers oder der Schülerin, Perspektivplanung, Förderplan, Unterrichtsinhalte, Sichtweise bzw. Vorgehensweise von Eltern in ähnlicher Lage, Übergang zu Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung etc. Die Gespräche finden in der Regel zu den Elternsprechtagsterminen und kurz vor den Zeugnissen statt. Zusätzliche Termine werden nach Bedarf individuell vereinbart.

3.7 Leistungsbewertung und Zeugnisse

Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache sowie Hören und Kommunikation werden grundsätzlich nach den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schulformen unterrichtet, mit dem Ziel, gleichwertige Abschlüsse zu erreichen. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung werden hingegen im zieldifferenten Bildungsgang unterrichtet. In diesem Bildungsgang orientieren sich die Leistungsbeschreibungen an den im Förderplan festgelegten Lernzielen, die in der Regel an den allgemeinen Richtlinien und Lehrplänen der vorhergehenden Hauptschulklassenstufe und/oder Grundschulklassenstufe ausgerichtet sind. Die Leistungsbewertung erfolgt auf Grundlage individueller Anstrengungen, Lernfortschritte und Ergebnisse des Lernprozesses.Schüler*innen mit Förderbedarf Lernen und geistige Entwicklung erhalten ein Textzeugnis, bei dem ggf. auch Noten mit aufgeführt sind. Diese Noten entsprechen dann den Hauptschulrichtlinien des vorhergehenden Jahrgangs. Die Schulkonferenz hat bezüglich der Benotung beschlossen, dass in den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen gemäß den Vorgaben des §33 AO-SF in einzelnen Fächern zusätzlich die Vergabe von Noten möglich ist. Bewertungsgrundlage bildet dabei der Stoff der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Haupt- bzw. Grundschule.

Einmal jährlich wird in der Klassenkonferenz darüber entschieden, ob für die betroffenen Schülerinnen und Schüler weiterhin sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht und/oder ob der Förderort weiterhin geeignet ist.

3.8 Abschlüsse

An der Marion-Dönhoff-Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I (siehe BASS, Abschnitt 6, §§ 40-43) erworben werden:

  • Erster Schulabschluss
  • Erweiterter Erster Schulabschluss
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Fachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe

Diese Abschlussmöglichkeiten gelten auch für alle zielgleich geförderten Förderschüler*innen mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und Hören und Kommunikation, die im allgemeinen Bildungsgang unterrichtet wurden.

Für Förderschüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung gilt:

Die Klasse 10 führt zum Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen. Die Schüler*innen erhalten ein beschreibendes Abschlusszeugnis.

In einem besonderen Bildungsgang kann die Klasse 10 bei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zu einem einfachen Schulabschluss (ESA) gleichgestellten Abschluss führen. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9 (2. Halbjahr) in allen Unterrichtsfächern zusätzlich mit einer Note bewertet werden und entsprechend den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule entsprechen.

3.9 Übergang Schule – Beruf

Ein wichtiger Baustein der Arbeit in inklusiven Klassen ist die berufliche Orientierung ab Klasse 8. Die Instrumente der Berufsorientierung (BO) wie der Berufswahlpass, die Potentialanalyse und Berufspraktika werden von den Förderschülerinnen und Förderschülern mit durchlaufen und engmaschig durch die sonderpädagogische Fachkraft bzw. die Fachkraft MPT begleitet. Darüber hinaus intensiviert die Fachkraft MPT ab Beginn der Klasse 9 die Berufswahlorientierung individuell zusätzlich für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf. Diese kann ganz individuell auf die Situation des entsprechenden Schülers bzw. der entsprechenden Schülerin angepasst sein:

Zum Beispiel wird ggf. mit Hilfe der Agentur für Arbeit (Abteilung Rehaberatung) darauf hingearbeitet, dem Schüler oder der Schülerin mit Förderbedarf Lernen einen Übergang in eine Bildungseinrichtung mit beruflicher Ausrichtung evtl. auch bereits zur Klasse 10 zu ermöglichen. Bei Bedarf erfolgt eine begleitete Hospitation in die gewählte Einrichtung, um Unsicherheiten abzubauen und neue Bezugspersonen bereits im Vorfeld kennenzulernen.

Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen, die ein Abgangszeugnis oder den im besonderen Bildungsgang dem Einfachen Schulabschluss (ESA) gleichgestellten Abschluss nach Klasse 10 erwerben, erhalten durch das Inklusionsteam eine individuelle Berufsberatung und Unterstützung in der Bewerbungsphase, um einen sicheren Anschluss an den Hauptschulabschluss vorzubereiten.