Nach § 48 des Schulgesetzes gilt: Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet.
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich “Schriftliche Arbeiten” und im Beurteilungsbereich “Sonstige Leistungen im Unterricht” erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
Bewertet werden in den Hauptfächern die Klassen- bzw. Kursarbeiten zu 50 %, die restlichen 50 % der Note ergeben sich aus „Sonstigen Leistungen im Unterricht“. In den Nebenfächern entfallen die Klassenarbeiten, die Note bildet sich aus „Sonstigen Leistungen im Unterricht“. Welche Schülerleistungen – in den Fächern variierend – dazu zählen, kann man der unten- stehenden Tabelle entnehmen. Die Gewichtung der einzelnen Leistungsbereiche für die „Sonstige Leistungen im Unterricht“ kann nach dem schulinternen Curriculum für jede Jahrgangsstufe variieren.